Einlass zu den Veranstaltungen des QCC

Mit den Kauf der Eintrittskarte werden die Bedingungen des Veranstalters anerkannt. Wir weisen den Nutzer der Eintrittskarte ausdrücklich darauf hin, dass bei der Veranstaltung Film- und Tonaufnahmen gemacht werden, die auch den Nutzer der Eintrittskarte in erkennbarer Weise wiedergeben können.
Mit dem Erwerb der Eintrittskarte und dem Eintritt erklärt sich der Nutzer der Eintrittskarte mit der Aufzeichnung von Bildnissen, auch seiner Person sowie dereninhaltlich, zeitlich unbeschränkten Nutzung insbesondere durch Film, Foto und Internet einverstanden. Private Videoaufnahmen sind nur nach schriftlicher Genehmigung des Veranstalters gestattet. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht gestattet.
Das Abbrennen von pyrotechnischen Artikeln ist aus brandschutztechnischen Gründen untersagt. Zurücknahme der Karte nur bei Absage der Veranstaltung. Kartenpreiserstattung erfolgt bis zwei Wochen nach Veranstaltungsdatum. Einlass unter 18 Jahren nur mit gültiger ERZIEHUNGSBEAUFTRAGUNG „Muttizettel“
und eingetragener Aufsichtsperson gemäß Jugendschutzgesetz. Ohne entsprechenden Nachweis kein Zutritt!

Vordruck „Muttizettel für QCC Veranstaltungen“

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